Für jeden Menschen gibt es einen Zeitpunkt, an dem er innehält, auf sein Leben zurückblickt und sich mit dem eigenen Lebenswerk beschäftigt. Natürlich gehört auch das erarbeitete Vermögen dazu. Im besten Fall soll es für die kommende Generation oder im Dienste einer guten Sache fortbestehen. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Nachlass- und Nachfolgeplanung – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.
Sichern Sie Ihr Vermögen auch für kommende Generationen oder Ihre Region. Je früher Sie die Nachfolgeplanung mit unseren Spezialisten angehen, desto besser sind Sie und Ihre Lieben auf die Wechselfälle des Lebens vorbereitet.
Für Erbschaften, Schenkungen, Stiftungen etc. gibt es eine Menge rechtlicher und steuerlicher Aspekte zu berücksichtigen. In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Rechts- und Steuerberatern unterstützen wir Sie gerne.
Die Substanz Ihres Vermögens soll bei der Übertragung gewahrt bleiben – das ist für uns eine der zentralen Aufgaben. Dabei vertrauen Sie auf einen Partner, der nah an Ihrer Seite steht.
Eine Erbschaft oder Vermögensnachfolge zu planen, ist ein sensibler und komplexer Vorgang. Es ist sinnvoll, schon jetzt Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen, denn plötzlich steht man unerwartet vor wichtigen, noch zu klärenden Fragen.
Wer kann für Sie handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind und wie wird gewährleistet, dass fremde Dritte entsprechend Ihrer Wünsche handeln?
Wir zeigen Ihnen die Auswirkungen Ihrer vorhandenen Nachlassregelungen auf Ihre Finanzen und überprüfen die Hinterbliebenenabsicherung.
Wir erkennen Problemfelder und begleiten Sie zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren, um die Probleme zu beseitigen.
Viele Menschen haben erkannt, wie bedeutsam es in unserer Gesellschaft geworden ist, den Blick nicht mehr nur auf sich selbst, sondern auch auf andere zu richten. Sie zeigen bürgerschaftliches Engagement und setzen sich – wie wir dies als Sparkasse auch tun – nachhaltig für das Gemeinwohl ein. Gerade der Stiftungsgedanke findet aktuell immer mehr Zuspruch. Denn gemeinnützige Stiftungen, die mit den unterschiedlichsten Zweckbestimmungen gegründet werden können, sind wichtige Instrumente zur dauerhaften regionalen Wertschöpfung. Deshalb hat unsere Sparkasse deren Vorzüge in der ,,Stiftergemeinschaft der Rheinhessen Sparkasse“ gebündelt und möchte diese auch an Sie weitergeben.
Individuell, steuerlich gefördert und optimal verwaltet, können Sie Mitglied dieser Gemeinschaft werden und dabei im Zusammenwirken mit anderen Förderern nachhaltig und langfristig Gutes tun und Mehrwerte stiften. Mit nur wenig Aufwand errichtet, wird Ihre persönliche Unterstiftung eine lange, segensreiche Wirkung in unserer Region entfalten. So haben Sie die Möglichkeit, einen Teil dessen, was Ihnen die Gesellschaft in Ihrem Leben gegeben hat, an diese wieder zurückzugeben.
Die ,,Stiftergemeinschaft der Rheinhessen Sparkasse“ bündelt das Wirken vieler Stifter und Spender in unserer Heimat für verschiedenste Zwecke unter einem Dach. Unterstützen Sie gemeinnützige Projekte aus unterschiedlichen Bereichen in der Region mit Ihrer persönlichen Unterstiftung oder einer Spende.
Mit einer Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft bestimmen Sie individuell die zu fördernde Einrichtung. Das Spektrum reicht von Jugendhilfeeinrichtungen und
Sport über Gesundheitswesen und Schulen bis zum Naturschutz. Sie können den Stiftungszweck jederzeit an geänderte Bedingungen anpassen. Die Errichtung
Ihrer Unterstiftung in der ,,Stiftergemeinschaft der Rheinhessen Sparkasse“ ist durch Ihre Unterschrift ganz einfach möglich. Alles andere übernehmen wir für Sie.
Die Unterstiftung kann Ihren Namen tragen oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihre Unterstiftung auch persönlich repräsentieren, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.
Wenn auch Sie sich mit Ihrer Unterstiftung in der ,,Stiftergemeinschaft der Rheinhessen Sparkasse“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Stiftungsexperten, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde.
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Ihre Unterstiftung, die steuerlich als Zustiftung zur bereits bestehenden „Stiftergemeinschaft der Rheinhessen Sparkasse“ geführt wird, erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Den oben beschriebenen Sonderausgabenabzug können Sie auch bei einer Zustiftung nutzen. Zusätzlich können Sie einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro (Ehegatten/Lebenspartner doppelt) für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Als Sparkasse unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt bei der Erstellung Ihres Testaments.
Geerbtes Vermögen kann durch die Erben gestiftet werden. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen. Hierfür wird empfohlen, einen steuerlichen Berater in den Prozess mit einzubinden.